Einbruch – was tun?
Aufgebrochene Wohnung, durchwühlte Schränke, gestohlene Wertsachen – wenn eingebrochen wird, sitzt der Schock tief. Und bald tauchen Fragen auf: Was tun, wen verständigen und welche Versicherung zahlt den Schaden?
Welche Versicherung zahlt?
Grundsätzlich ist bei einem Einbruch mit Diebstahl und entstandenen Schäden am Hausrat die Hausratversicherung zuständig. Dabei sind die von den Einbrechern gestohlenen Gegenstände, die zum Hausrat zählen, zum Neuwert versichert. Als Hausrat gelten alle privaten, beweglichen Gebrauchsgegenstände in einem Haushalt. Für kaputte Dinge, die geflickt werden können, übernimmt die Hausratversicherung die Reparaturkosten.
Zeitwert und Neuwert
In der Versicherungssprache bedeutet Neuwert den Preis, den man bezahlt, wenn man den kaputten oder gestohlenen Gegenstand wieder beschafft. Der Neuwert ist grösser als der Zeitwert: Beim Zeitwert wird ein Betrag für das Alter und Gebrauchsspuren des Gegenstandes abgezogen.
Gut zu wissen: Wenn die entwendeten Gegenstände nicht mehr gebraucht wurden (z.B. im Keller deponiert), wird der Zeitwert entschädigt.
Schmuck und Geld
Teure Uhren, wertvolle Arm- und Halsketten, Kunstbilder und Bargeld: Oft werden solche Wertsachen bei einem Einbruchdiebstahl erbeutet. Bei vielen Hausrat-Versicherungen gilt eine Obergrenze von CHF 20'000. Wenn Sie Kunst sammeln oder wertvollen Schmuck besitzen, lohnt sich eine zusätzliche Versicherung der Wertsachen.
Versicherungssumme ist wichtig
Vielleicht haben Sie weniger Hausrat versichert, als Sie eigentlich besitzen. Wenn die versicherte Summe zu niedrig ist, erhalten Sie in einem Schadenfall von der Versicherung weniger rückerstattet.
Unser Tipp: Prüfen Sie regelmässig die individuelle Versicherungssumme und schützen Sie sich vor Unterversicherung.
Selbstbehalt bei Einbruch
Der vertragliche Selbstbehalt bei Einbruch mit Diebstahl beträgt bei der Hausratversicherung der CSS nur CHF 200 pro Schadenereignis.
Einbrecher – das ist wichtig
- Ruhe bewahren
- Den Tatort nicht betreten
- Sofort die Polizei via Notruf 117 oder 112 verständigen
- Schaden melden
Den Einbruch melden
Wird im eigenen Zuhause, im Büro oder Geschäft eingebrochen, stehen Betroffene oft unter Schock. Hinzu kommen der administrative Aufwand. Die Versicherung braucht eine offizielle Fallmeldung. Bei der CSS erledigen Sie dies einfach mit dem Online-Formular für Schadenfälle. Danach sollte eine Liste der gestohlenen und kaputten Gegenstände erstellt werden.
Tipps gegen Einbruch
Das Einbruchrisiko in der Schweiz ist in den letzten Jahren kleiner geworden. Dennoch wurden 2021 schweizweit über 31’000 Einbruch- und Einschleichdiebstähle registriert. Routinierte Einbrecher wissen genau wie vorgehen: Sie schleichen sich meistens bei Dunkelheit oder wenn niemand da ist in die Häuser.
Es gibt einige Tipps und Tricks, für erfolgreichen Einbruchschutz:
- Auch kurze Abwesenheiten nie öffentlich teilen, wie z.B. durch eine Notiz an der Haustür oder in sozialen Netzwerken wie Facebook.
- Einbruchsicherung, Alarmsignal oder sichtbare Kamera installieren lassen, um sich zu schützen.
- Wertvolle Gegenstände, Dokumente und Bargeld in einem Tresor oder auf der Bank wegschliessen.
- Eine Zeitschaltuhr einrichten, damit in verschiedenen Räumen Licht brennt.
- Reserve-Wohnungsschlüssel in gut verstecktem Schlüsselsafe hinterlegen.