Kind beim Impfen

Impfung

Grippe, Masern, Keuchhusten: Eine Impfung aktiviert die körpereigene Abwehr. Schützen Sie sich und andere vor schweren Krankheiten und retten Sie Leben.

Schweizerischer Impfplan

Bei einer Impfung wird ein gesunder Körper mit abgeschwächten Erregern in Kontakt gebracht. Das Immunsystem kann so eine Abwehr entwickeln, ohne dass die Krankheit ausbricht.

Jedes Jahr veröffentlichen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidge­nössische Konferenz für Impffragen (EKIF) den Schweizerischen Impfplan. Er führt alle empfohlenen Impfungen auf. Die meisten davon bezahlt Ihre Grundversicherung.

Bei Fragen zu einzelnen Impfungen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Grippeimpfung

Winterzeit ist Grippezeit in der Schweiz. Für ältere und chronisch kranke Menschen, Schwangere und Säuglinge kann sie schwerwiegende Folgen haben. Wenn Sie oder enge Angehörige zu einer dieser Risikogruppen gehören, empfehlen wir daher eine Grippeimpfung.

Impfen bei Reisen ins Ausland

Informieren Sie sich 4 bis 6 Wochen vor Ihrer Abreise in der Apotheke oder Ihrem Arzt über allfällige Impfungen. Falls Sie die Ambulantversicherung myFlex abgeschlossen haben, beteiligen wir uns an den Kosten.

Zahlt die CSS meine Impfung?

Ja, wir beteiligen uns an den Impfkosten. Nach Abzug von Selbstbehalt und Franchise übernimmt die Grundver­sicherung die Kosten für Impfungen, welche vom Schweizerischen Impfplan empfohlen werden. Der Impfstoff muss zudem auf der Spezialitätenliste sein.

Von der Grundversicherung bezahlt

  • Masern, Mumps und Röteln
  • Windpocken (Varizellen)
  • Diphterie alle 10 Jahre
  • Tetanus bei Verletzungen
  • Keuchusten (Pertussis)
  • Hirnhautentzündung (Haemophilus Influenzae Typ B)
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Pneumokokken
  • Hepatitis B für Kinder
  • Hepatitis A bei speziellen Risikogruppen
  • Grippeimpfung für Personen ab 65 Jahren und Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko.
  • Gebärmutterhalskrebs (Humane Papilloma-Viren) bei Mädchen und jungen Frauen von 11 - 19 Jahren im Rahmen von einem kantonalen Impfprogramm.
  • Herpes Zoster für Risikogruppen ab 18 Jahren.

Diese Impfung zahlt die Zusatzversicherung

Möchten Sie sich vor Reisen zum Beispiel gegen Gelbfieber, Typhus, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Hepatitis A und B impfen lassen, so wird ein Teil der Kosten in der Regel aus der Zusatzversicherung übernommen.

Impfarten

Aktivimpfung

Bei der Aktivimpfung bildet das Immunsystem selber die Antikörper. Bei der Impfung mit Lebendimpfstoff wird ein lebender, aber abgeschwächter Erreger verabreicht. Diese Impfung ist zwar sehr effektiv, aber die Komplikationsrate ist höher. Es kann aber auch ein Impfstoff mit toten Erregern verabreicht werden. Die Wirkung ist etwas weniger effektiv, dafür auch verträglicher.

Passivimpfung

Bereits bestehende Antikörper werden bei der Passivimpfung ins Blut gespritzt. Der Schutz ist sofort vorhanden, jedoch nur vorübergehend. Denn der Körper baut die fremden Antikörper wieder ab.

mRNA-Impfung

Bei der mRNA-Impfung werden Erbin­formation für die Herstellung der Antigene verabreicht. Der Köper produziert die Antigene dann selber. Diese Impfung ist sehr wirksam.

Impfreaktion

In den meisten Fällen wird eine Impfung gut vertragen. Die erwünschte Aktivierung des Immunsystems kann in einigen Fällen jedoch folgende Beschwerden hervorrufen:

Impfreaktion

  • Innerhalb von 72h nach der Impfung
  • Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle
  • Fieber < 39.5°C
  • Krankheitsgefühl (z.B. Kopfschmerzen, Mattigkeit, Übelkeit, etc.)

Impfkrankheit

  • 1–4 Wochen nach der Impfung
  • Nur bei Lebendimpfstoffen (lebende, abgeschwächte Erreger)
  • Abgeschwächte Form der geimpften Krankheit (z.B. leichter Hautausschlag nach Masern-Impfung)

Impfkomplikation

  • Impfung wurde falsch durchgeführt (z.B. in das Fettgewebe anstatt in den Muskel gespritzt, was zu Entzündung führen kann)
  • Allergische Reaktion auf Impfbestandteile (v.a. Hühnereiweiss)

Impfschaden

  • Sehr selten, Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden nicht abschliessend geklärt
  • Z.B. Guillain-Barré-Syndrom (vorü­bergehende Lähmungserscheinungen)

Gut betreut mit der CSS

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